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OLG Brandenburg, 13.06.2012 - 4 U 155/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der separaten Kündigung eines Darlehensvertrages gegen einen von mehreren Schuldnern
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 488 Abs. 1 S. 2
Zulässigkeit der Kündigung eines Darlehensvertrages gegen einen von mehreren Schuldnern - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam - 2 O 168/10.8.2011
- OLG Brandenburg, 13.06.2012 - 4 U 155/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.07.2002 - XI ZR 323/01
Kündigung eines Darlehensvertrages mit mehreren Darlehensnehmern
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.06.2012 - 4 U 155/11
34 Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der ein Darlehen als Dauerschuldverhältnis grundsätzlich nur gegenüber allen Darlehensnehmern als Gesamtschuldnern gekündigt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.2002, XI ZR 323/01, Rz. 12 m. w. N., zitiert nach Juris), ist auf die zwischen den Parteien zustande gekommenen Vertragsverhältnisse nicht anwendbar. - BGH, 08.07.2008 - XI ZR 230/07
Fälligkeit der Forderung aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.06.2012 - 4 U 155/11
Ein Anspruch ist im Sinne des § 199 Abs. 1 Ziff. 1 BGB entstanden, wenn er im Wege der Klage geltend gemacht werden kann; das setzt grundsätzlich Fälligkeit voraus (BGH, Urteil vom 08.07.2008, XI ZR 230/07, Rz. 17, zitiert nach Juris). - BGH, 01.10.1987 - III ZR 134/86
Bindungswirkung des Vorbehaltsurteils im Urkundenprozeß; Rechtsnatur …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.06.2012 - 4 U 155/11
Nach § 599 Abs. 1 ZPO sind dem Beklagten schon dann seine Rechte um Nachverfahren vorzubehalten, wenn er dem geltend gemachten Anspruch ohne jede Begründung widersprochen hat; ihn trifft also im Vorverfahren keine prozessuale Pflicht, sich sachlich gegen den Klageanspruch zu verteidigen (BGH, Urteil vom 01.10.1987, III ZR 134/86, Rz. 1.1, zitiert nach Juris).